Kostenfreie Freizeit- und Erlebnisreise für Kinder

In Zusammenarbeit mit der Deutschen Kinderhilfsstiftung e.V. haben wir die Möglichkeit, Kinder mit schweren chronischen Erkrankungen oder Behinderungen – in Verbindung mit sozialen Handicaps – einmal im Jahr einen Aufenthalt in Zypern zu realisieren.

 

ZYPERN

Partnerland im Reich der Sonne!

Freizeiten für Kinder mit schweren chronischen Erkrankungen/Behinderungen in Verbindung mit sozialen Handicaps

Ein erreichbares Höchstmaß an  Gesundheit für jedes Kind, wie im Artikel 24 der UN- Kinderrechtskonvention – durch die Bundesrepublik  Deutschland am  05. April 1992 unterzeichnet – dargestellt, schließt  die Chance  auf eine klientelspezifische  Freizeit in Anlehnung an  den  Grad  der Erkrankung und unter Berücksichtigung des sozialen Status des Kindes mit ein.

Wir wünschen uns  einen verbesserten Zugang für diese Kinder zu diesen Formen der Erholung in Verbindung mit Elementen eines niederschwelligen und indikationsbezogenen Angebotes an Schulungselementen.

Freizeiten für Kinder mit schweren chronischen Erkrankungen und Behinderungen im Kindes- und Jugendalter bei gleichzeitig sozialen Handicaps, realisiert in einer hotelähnlichen
Campanlage auf der Sonneninsel Zypern, sind das Ziel der zukünftigen, sich in Gründung befindlichen DEUTSCHEN KINDERHILFSSTIFTUNG und seiner Partner. Troodosgebirge – Kyperounda (1600m NN).

Die Vision des Gründer der Stiftungsinitiative/der geplanten Stiftung „Deutsche Kinderhilfsstiftung“ – Herrn Michael Seuchter – ist es, auf Zypern ein festes Freizeitcamp für die Zielgruppe kranker Kinder aus Deutschland mit dem Arbeitstitel „Aphrodites Kinder“auf der Basis der Gemeinnützig- und Mildtätigkeit zu etablieren.

Es sollen Kinder aller medizinischen Indikationen, welche auf der Grundlage der räumlichen und logistischen Möglichkeiten einordnungsfähig sind, gelistet werden. Präferenzen bei der Etablierung des Freizeitcamps als „Institut“ mit eigenem Haus bilden der Formenkreis der Atemwegserkrankungen, bedingt durch die häufigste Indikation im Kindes- und Jugendalter und Kinder, welche bedürftig im Sinne der  Gesamtbetrachtung des Armutsbegriffes (nicht reduziert auf monetäre Aspekte) sind.

Es handelt sich hierbei um Klientel-spezifische, offene Kinder- und Jugendfreizeiten, welche das Angebot von parallel hierzu anzubietenden medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen ergänzt, aber nicht substituiert. Für die medizinische Rehabilitation hat das Kind einen Rechtsanspruch.

Für die Inanspruchnahme von Erholung gibt es, außer der politischen Willensbekundung durch die Bundesregierung, dargestellt mit Hilfe der Ratifizierung der UN – Kinderrechtskonvention der BRD im Jahre 1992, NICHT ein Angebot eines institutionellen Freizeitcamps mit verschiedensten (multikausal)medizinischen Indikationen / Anamnesen und der Gleichzeitigkeit reflektierter niedriger sozialer Indikation/Kinderarmut

 

Projekt „Aphrodites Kinder“

Urlaub als Menschenrecht für alle Kinder

big_6191778_0_470-705Unter dieser Bezeichnung ist es das Anliegen des Fördervereins, und aller mit uns arbeitenden Partner und Helfer, sich für den Aufbau einer behindertengerechten Hotelanlage für Kinder im Troodosgebirge, Großraum Kyperounda, einzusetzen. In der Zeit der Planungs- und Umsetzungsphase ist es unsere vornehmste Pflicht im Rahmen unserer Möglichkeiten Ihnen auf der Grundlage entsprechender Kooperationen diesbezügliche Freizeiten für (ihre) Kinder mit schweren chronischen Erkrankungen/Behinderungen der häufigsten Indikationen/Anamnesen im Kindes – und Jugendalter in Verbindung mit sozialen Handicaps anzubieten.

Folgende Prämissen gelten bei der Gestaltung der Freizeiten

1. Die Anlage bzw. die im Vorfeld prädestinierten Partner müssen optimale Voraussetzungen mit Blick auf den Erkrankungs- und Behinderungshintergrund der Kinder bieten. Dies gilt insbesondere in baulicher und konzeptioneller Hinsicht.
2. Es gelten ausschließlich eine Betreuungsform und ein Betreuungsschlüssel der sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert.
3. Das Entgelt für die klientelspezifische Freizeit richtet sich nur nach der Leistungsfähigkeit der Eltern/Fürsorgeberechtigten und nicht nach den Kosten welche für die Freizeit und die Betreuung der Kinder entstehen. So ist ein 15-tägiges Camp auf Zypern mit fachlich hoch stehender Betreuung, einschließlich eines umfangreichen Programms, Unterkunft in modern ausgestatteten Zimmern, weiterhin in der Regel mindestens 3 Mahlzeiten, bis zu 4 Flügen und der zusätzlichen Vor- und Nachbereitung sowie der Unterstützung bei der Reiseausstattung (Gepäckstücke, zusätzlicher Bekleidungsstock, usw.) und eines etwaigen Taschengeldes für beispielsweise etwa 20,- € denkbar (ggf. bei Zahlungsunfähigkeit/Überforderung des Elternhauses entgeltfrei).
Unser Ziel ist es im Rahmen unserer Möglichkeiten Kinder zu listen und in Kleinstgruppen entsprechende Freizeiten auf Zypern anzubieten.

Die nächsten KOSTENFREIEN Klientelspezifischen Freizeiten sind in 2015 und 2016 für:

 

 

Liebe Eltern, liebe Kinder- und Fachärzte, liebe Multiplikatoren der Sozialarbeit,

ab sofort können Sie sich postalisch, per Telefon oder Mail um einen Platz für eine anspruchsvolle Freizeit für Ihr Kind, oder das durch Sie zu betreuende Kind, bewerben. Nach Anfrage erhalten Sie zur Beurteilung der Nominierungsvoraussetzungen einen medizinischen Indikationsbogen sowie einen Vordruck einer freiwilligen Selbstauskunft. Falls Sie bereits im Vorfeld die Gesamtsituation des vorzuschlagenden Kindes darstellen wollen, so können Sie uns selbstverständlich formlos entsprechende Informationen zukommen lassen. Kontaktdaten unter Impressum!

Die dafür notwendigen Auswahlkriterien können Sie mit Hilfe der unter Kontakt/Impressum verzeichneten Kontaktdaten hinterfragen. Bereits jetzt möchten wir Sie ermuntern uns unter info@deutschekinderhilfsstiftung.de ihre Fragen zu stellen und selbstverständlich sind unverbindliche Anfragen zur Aufnahme in das Listungsverfahren möglich.

 

Wie bewerbe ich mich für einen Aufenthalt ?

Ab sofort  können Sie sich postalisch, per Telefon oder Mail um einen Platz für eine anspruchsvolle Freizeit für Ihr Kind, oder das durch Sie zu betreuende Kind, bewerben.

Für Kinder aus Berlin und Brandenburg bewerben sich bitte bei der Kinderhoffnung e.V. in Berlin. Für alle anderen Bundesländer sowie Mecklenburg Vorpommern melden sich die Kinder bitte bei der Deutschen Kinderhilfsstiftung e.V. Förderverein im Koordinierungsbüro Am Beistensoll 48 in 18184 Broderstorf  an.

Nach Anfrage erhalten Sie zur Beurteilung der Nominierungsvoraussetzungen einen medizinischen Indikationsbogen sowie einen Vordruck einer freiwilligen Selbstauskunft.
Falls Sie bereits im Vorfeld die Gesamtsituation des vorzuschlagenden Kindes darstellen wollen, so können Sie uns selbstverständlich formlos entsprechende Informationen zukommen lassen.

Pressebeiträge

Artikel SuperIllu